Artikel

In unserer Praxis wird gegen Covid-19 geimpft

  Wir impfen Kinder ab 6 Monaten, Jugendliche und Erwachsene.

 Die Impfung ist für jeden Bürger kostenlos.

 Wir impfen nur mit dem m-RNA-Impfstoff Comirnaty der Firmen Biontech/ Pfizer. Die Grundimmunisierung erfolgt mit dem ursprünglichen Impfstoff, die Auffrischungen erfolgen mit dem variantenangepassten Impfstoff (zur Zeit: XBB 1.5)

  Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular für unsere Warteliste an, die Wartezeit bis zum Termin kann bis zu einigen Wochen betragen. Bitte melden Sie sich auch wieder ab, wenn Sie woanders geimpft wurden und den Termin bei uns nicht mehr benötigen, das erspart uns viel unnötige Arbeit.

 Da wir wöchentlich nur ein beschränktes Impfstoffkontingent zur Verfügung gestellt bekommen, können wir frühestens 2 Wochen vorausplanen, im Einzelfall kann es sein, dass kurzfristig Termine frei werden oder verschoben werden müssen.

 Am Tag der Impfung bitte die Versichertenkarte, den Impfausweis, den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen mitbringen.
Das Aufklärungsmerkblatt lesen Sie sich bitte vorher durch, eine Unterschrift unter dem Merkblatt ist nicht mehr erforderlich.
Privatversicherte, die bisher noch keine Patienten sind, bringen außerdem bitte den ausgefüllten Anmeldebogen für Privatversicherte mit.

 Nach der Impfung ist es empfohlen 15 Minuten in der Nähe der Praxis zu verweilen, da es in sehr seltenen Fällen zu Kreislaufreaktionen kommen kann (meist vor Aufregung, sehr sehr selten als echte Nebenwirkung), die eine erste Hilfe erforderlich machen kann.

 Die 2te Impfung erfolgt 3-6 Wochen nach der ersten Impfung, bei den Kindern unter 5 Jahre ist auf Grund der niedrigen Impfdosis noch eine 3. Dosis nach 8 Wochen erforderlich. Für die Folgetermine geben wir Ihnen bei der ersten Impfung einen Termin mit.

Die erste Boosterimpfung ab 12 Jahre erfolgt nach 3 Monaten, die zweite ggf. nach 6 Monaten. Für die unter 12-Jährigen gibt es bisher keine Empfehlungen zu Boosterung, außer für immungeschwächte Kinder.
Eine 2. Boosterimpfung erfolgt für Immungeschwächte und Menschen über 70 Jahren nach 3 Monaten, für Tätige im medizinischen Bereich nach 6 Monaten.

Weitere Auffrischimpfungen werden zur Zeit für Menschen ab 60 Jahren, medizinischem Personal und bei Menschen mit Indikation 1x jährlich mit einem variantenangepassten Impfstoff empfohlen.

→  Geimpfte nach Impfungen mit Vektorimpstoffen (Johnson und Johnson oder Astra Zeneca) oder Genesene sollten bei Indikation ebenfalls eine Boosterimpfung mit Comirnaty von Biontech/ Pfizer erhalten.

→  nach den Impfungen erhalten Sie auf Wunsch von uns das elektronisch lesbare Impfzertifikat.

Warteliste-Coronaimpfung

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

. . Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe

Invalid Input

Team
Ihr Praxisteam
Volker
Herr Dr. Habermann, Kinder- und Jugendarzt
Susanne
Frau Habermann, Ärztin
Angelika
Frau Österling, MFA
Doris
Frau Zulewski, MFA
Jacinta
Frau da Silva, MFA
Klaudia
Frau Wulf, MFA
Previous Next Play Pause
1 2 3 4 5 6 7

Viele Tauchschulen und Verbände verlangen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung, bevor sie einen Sporttaucher zu einem Tauchkurs zulassen. Die meisten Tauchbasen in aller Welt verlangen ebenfalls von ihren Tauchgästen eine tauchärztliche Untersuchung. Auch die Versicherungen der Tauchbasen verlangen eine Untersuchung, ebenso wie viele Reiseveranstalter, um bei Unfällen Haftungsausschlüsse geltend zu machen. In vielen Ländern ist es auch möglich, sich gegen eine kleine Gebühr vor Ort tauchärztlich untersuchen und sich so die „Tauglichkeit zum Tauchen“ bestätigen zu lassen. Ein Teil der Tauchbasen verzichtet auf eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung und lässt sich vom Taucher selbst durch eine Erklärung die Gesundheit bestätigen. Damit geht das Haftungsrisiko auf den Taucher über und Versicherungen können im Fall eines Unfalls die Behandlungskosten zurückfordern oder eine Lebensversicherung nicht auszahlen.

Sporttaucher

Im Gegensatz zu Berufstauchern, für die eine jährliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung durch entsprechende Verordnungen zwingend vorgeschrieben ist, müssen sich Sporttaucher nicht ärztlich untersuchen lassen, um ihren Sport ausüben zu können.

Neben den rein medizinischen Gründen für die Durchführung einer regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchung, sind es versicherungs- und haftungsrechtliche Gründe, die bei vielen Tauchsportorganisationen dazu geführt haben, dass auch von Sporttauchern die Vorlage einer gültigen ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung verlangt wird.

Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigungen werden, z.B. bei der Anmeldung zu Anfängerkursen, vor weiterführenden Brevetierungen, sowie auf Tauchbasen in Urlaubsgebieten generell verlangt.

Zum Umfang der Tauglichkeitsuntersuchung und zur Qualifikation des untersuchenden Arztes gibt es Empfehlungen der Fachgesellschaften. Dies sind keine gesetzlich verbindlichen Bestimmungen. Für Ihre Sicherheit beim Tauchen und für die Haftung des untersuchenden Arztes ist die Einhaltung jedoch sehr empfehlenswert.

Wir führen die Tauglichkeits-Untersuchungen für Sporttaucher nach den Empfehlungen der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) durch und verwenden die entsprechenden Untersuchungsbögen.

Untersuchungsablauf

  • Allgemeine Gesundheits-Vorgeschichte (Anamnese) und sportmedizinische Vorgeschichte
  • Internistische Durchuntersuchung
  • Neurologische Untersuchung (incl. Reflexe, Gleichgewichtsystem)
  • Ohrspiegelung mit Valsalva-Manöver
  • Lungenfunktionstest
  • Ruhe-EKG, ab 40 Jahren Fahrrad-Ergometrie mit Belastungs-Ekg
  • Blut- und Urin-Untersuchung (nur bei Auffälligkeiten)
  • Bei Auffälligkeiten werden evtl. zusätzliche Untersuchungen erforderlich (z.B. Röntgenbild der Lunge, Herzechokardiographie)

 

 Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?

Das Untersuchungsintervall für Sporttaucher ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:

  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zw. 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind oder wenn Sie 40 Jahre oder älter sind
  • Auch nach einem Tauchunfall sollte die Tauchtauglichkeit von einem Tauchmediziner erneut beurteilt werden

Berufstaucher

Das Untersuchungsintervall für Berufstaucher (z. B. FeuerwehrtaucherRettungstaucher) und Überdruckarbeiter ist im Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 31 geregelt.

  • muss jährlich erfolgen. 

Gelbfieber

Gelbfieber ist eine lebensbedrohliche Infektionskrankheit. Der Verlauf kann sehr unterschiedlich sein. Nach anfänglich hohem Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Übelkeit und Erbrechen kommt es bei einem Teil der Erkrankten unter anderem zu Blutungen im Magen-Darm-Trakt sowie zu Funktionsverlusten der Leber oder Nieren, die zum Tod führen können.

Das Gelbfieber-Virus wird durch Stechmücken übertragen und ist in Südamerika sowie Afrika beiderseits des Äquators verbreitet.

Den bestmöglichen Schutz vor Gelbfieber bietet die Impfung.

Taucherarzt

Die Weiterbildung zum Taucherarzt befähigt Herrn Dr. Habermann

  • zur Durchführung und Beurteilung von Tauchtauglichkeit, gemäß den Empfehlungen der GTÜM und ÖGTH, sowie gemäß Curriculum von DMAC und ECHM
  • zur Betreuung von Sporttauchern, Berufstauchern und Druckluftarbeitern
  • zur korrekten Durchführung der Erstmaßnahmen und ersten Druckkammerbehandlung bei Tauchfällen gemäß Leitlinie Tauchunfall der GTÜM und ÖGTH, sowie gemäß Curriculum von DMAC und ECHM. 

Leistungen

loading...

Service

loading...

Öffnungszeiten

loading...

Lübecker Strasse 22
23611 Bad Schwartau
Deutschland

Interessante Artikel

loading...