Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt.In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Vorsorgeuntersuchungen, die über die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis J1 im gelben Heft hinausgehen, die die Vorsorgen U10, U11 und J2 mit einbeziehen und den neuen Erkenntnissen zur Gesundheit und zum Krankheitsspektrum im Kindes- und Jugendalter heute angepasst sind, hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zur besseren Übersicht neu benannt und im grünen Vorsorgeheft „Paed.Plus®“ zusammengefasst.
Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
Zeitpunkt |
Gelbes bzw. grünes Heft |
direkt nach der Entbindung |
U1 |
3. bis 10. Lebenstag |
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1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) |
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3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) |
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6 Monate (6. bis 7. Monat) |
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1 Jahr (12 Monate/10. bis 12. Monat) |
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2 Jahre (21. bis 24. Monat) |
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3 Jahre (34. bis 36. Monat) |
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4 Jahre (46. bis 48. Monat) |
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51/4 Jahre (60. bis 64. Monat) |
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7 bis 8 Jahre |
U10 |
9 bis 10 Jahre |
U11 |
13 Jahre (12 bis 14 Jahre) |
J1 |
16 Jahre bis 17 Jahre |
J2 |
Erstattung
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen.
Die Paed.Check®-Vorsorgeuntersuchungen müssen bei gesetzlich versicherten Kindern zum Teil privat abgerechnet werden. Eltern sollten vorab bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob eine Erstattung möglich ist.
Weitere Informationen zu den einzelnen Paed.Check®-Untersuchungen erhalten Sie auch auf der Seite www.bvkjservicegmbh.de.
Hinweis: Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.
Meldepflicht
Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h., der Arzt ist verpflichtet, versäumte Vorsorgen zu melden. Diese versäumten Termine werden dann bei den Eltern angemahnt.